Aufgaben des Versicherung­smaklers

im Dienst des mittel­ständischen Unter­nehmens

In Familien- und Kleinbetrieben ist die Risikosituation Großteiles überschaubar. Die Versicherungssachbearbeitung hält sich in Grenzen.
Sie wird vom Betriebsinhaber oft nebenher mit erledigt. Groß- und Industriebetriebe unterhalten eigene Versicherungsabteilungen, konzerneigene Versicherungsfirmen oder beauftragen Großmakler.


Ungleich schwieriger ist die Situation des mittelständischen Unternehmens.


Konzeption und Umfang des Versicherungsschutzes stammen häufig noch aus der Zeit der Gründung des Unternehmens. Alle Aufmerksamkeit wurde notwendigerweise auf den Auf- und Ausbau des Unternehmens verwendet. Der Erfolg blieb nicht aus. Das Unternehmen ist gewachsen. Gewachsen sind damit aber auch die Risiken; völlig neue Risiken sind - oft unbemerkt - hinzugekommen.

Zwar ist dem Betriebsinhaber bewusst, dass eine fehlende oder falsche Versicherung das Aus für sein Unternehmen bedeuten kann, doch immer wieder bleibt es bei dem Vorhaben, die Versicherungsangelegenheiten einmal gründlich durchzuarbeiten. Unbeliebt, wie die Beschäftigung mit Versicherungsangelegenheiten zu sein pflegt, wird dies aber immer wieder vertagt und alles bleibt beim "Alten".

Der Versicherungs­makler ist als Partner der Betriebe, die ausgelagerte Versicherungs­abteilung!

Deshalb profitieren Selbständige und mittelständige Betriebe von der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Versicherungsmakler vielschichtig. Um die Betriebsleitung zu entlasten, wird das Sachgebiet Versicherungen ausgegliedert. Steuerliche Angelegenheiten bearbeitet auch ein Steuerberater, rechtliche ein Rechtsanwalt. Warum also nicht auch den Versicherungsbereich ausgliedern?


Anders als Steuerberater und Rechtsanwalt, die ausschließlich in einer konkreten Vertragsbeziehung zum Betrieb stehen und ausschließlich im Auftrag und Interesse des Betriebes arbeiten, handelt der herkömmliche Versicherungsaußendienst immer im Auftrag und im Interesse des Versicherers. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen Versicherer und Versicherungsvertreter, nicht zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsnehmer respektive Unternehmer.


Der Versicherungsmakler dagegen ist treuhänderischer Sachwalter seines Mandanten. Er arbeitet ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Unternehmens, seines Mandanten. Er schließt mit keinem Versicherer einen Vertretervertrag. Der Versicherungsmakler ist Mittler zwischen seinem Mandanten und den Versicherern. Viele Versicherungsgesellschaften haben sich auf die Absicherung besonderer Risiken oder auf bestimmte Wirtschaftszweige spezialisiert. Dem Versicherungsmakler ist es daher möglich, seinen Mandanten stets den leistungs- und preisstärksten Versicherungspartner zu empfehlen. Versicherungsmakler vereinbaren Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr, denn der Markt ändert sich rasch. Somit können bestehende Verträge mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers problemlos geändert werden, wenn sich dies aus Kosten- und Leistungsgründen empfiehlt.


Immer mehr mittelständische Betriebe bedienen sich deshalb aus vorgenannten Gründen der Dienste eines Versicherungsmaklers. Die Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers und seine gute Marktkenntnis kommen dabei seinem Mandanten zugute. Vielfach kann der Versicherungsmakler für seinen Mandanten Bedingungserweiterungen oder Verbesserungen bei unverändertem Beitrag erreichen, oder eine Prämiensenkung bei unverändertem Deckungsumfang. Die Unterschiede in den Prämiensätzen für ein und dasselbe Risiko sind beträchtlich. Unterschiede von 30 Prozent und mehr sind nicht selten. So steht schließlich auch im Schadenfall der Versicherungsmakler seinen Mandanten fachkundig zur Seite.

 

Die Tätigkeit des Versicherungs­maklers lässt sich wie folgt zusammen­fassen

  • Risikobewertung
  • Bedarfsanalyse
  • Entwicklung eines Deckungskonzepts
  • Ausschreibungen
  • Plazieren von Versicherungsverträgen
  • Schadenmanagement

dabei erfolgt die Auswahl der Versicherer nach:

  • Know How
  • Leistungsfähigkeit
  • Schadenerfahrung
  • Servicequalität
  • Regulierungsverhalten